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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(AGB)

1.

Das Rechtsverhältnis zwischen Gast (=Mieter*in) und Vermieter*in regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB sowie den nachfolgenden Mietbedingungen, die die gesetzlichen Bestimmungen ausfüllen und ergänzen. Der Gast erkennt mit der Buchung für sich und die mit angemeldeten Personen diese Bedingungen als verbindlich an und haftet dafür. Der Gast haftet auch für die mitgebrachten Gäste. Es sind alle Mitreisenden über die AGB zu informieren, auch über Änderungen derselben, und gegebenenfalls eine Gruppen-Reise-Haftpflicht abzuschließen. Nicht-Wissen über die Verursachung oder Verursacher eines Schadens wird nicht anerkannt.

 

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2.

Der Kornspeicher Mauritz wird nur für befristete Mietverhältnisse angeboten. Bei Anreise ist eine Kaution von € 150 je Wohnung (Studio € 50) zu hinterlegen. Die Kaution wird zurückgezahlt, wenn die Wohnung in dem vorgefundenen Zustand zurückgegeben wird. Das heißt, dass insbesondere umhergetragenes Geschirr oder umgestellte Möbel VOM GAST wieder an den ursprünglichen Platz gebracht werden.


Haustiere sind nicht erlaubt; das ungenehmigte Mitbringen von Haustieren führt zur Kündigung des Mietverhältnisses.

 

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3.

Der Mietvertrag kommt erst durch die fristgerechte Überweisung der in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Anzahlung durch den Gast zustande. Die Korrektur von Irrtümern in der Bestätigung, z.B. aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern, bleibt vorbehalten. Preisänderungen gelten nur für Buchungen nach der Bekanntgabe von neuen Preisen, es sei denn, die Buchung erfolgt über 12 Monate im Voraus.

 

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4.

Bei kurzfristigen Buchungen gilt der Gastaufnahmevertrag als abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt oder - falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war - bereitgestellt worden ist.


Das Mietverhältnis gilt nur für die bestätigte Zeit: am Anreisetag ab 16:00 Uhr, am Abreisetag bis 10:00 Uhr. Wird das Mietobjekt später als 10:00 Uhr verlassen, muss die Miete für einen weiteren Tag bezahlt werden.


Dem Gast steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Der Gast verpflichtet sich, während der Mietzeit durch sein oder das Verschulden von Mitreisenden und Besucher*innen entstandene Schäden unverzüglich zu melden und zu ersetzen. Die Inventarliste wird nach jeder Abreise überprüft. Für eventuelle Mängel und Schäden wird jeweils der letzte Gast haftbar gemacht. Der Gast ist verpflichtet, eine sach- und fachgerechte Benutzung des Kamins sicherzustellen, insbesondere darf der Kamin nur bei geschlossener Scheibe brennen. Für Schäden durch nicht sachgerechte Benutzung haftet der Gast.


Holz kann beim Verwalter bestellt werden, das darf nicht aus den Holzfächern in der Wohnung entnommen werden.


Offenes Feuer ohne Aufsicht ist im Kornspeicher untersagt.
 

Ebenso das Rauchen in allen Innenräumen und in der Nähe von geöffneten Fenstern und Balkon-Türen.

 

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5.

Ruhezeiten bei der Benutzung der Gemeinschafts- und Außenanlagen (Garten, Sauna, Balkon) sind einzuhalten von 22 Uhr bis 9 Uhr sowie mittags von 13 Uhr bis 15 Uhr oder nach Absprache mit den Nachbar*innen. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbar*innen unter oder neben Ihnen. In den oberen Stockwerken ist vor allem durch das Tragen geeigneter Schuhe und das sensible Nutzen der Terrasse unnötiger Lärm zu vermeiden, ab 22 Uhr keine lauten Gespräche mehr z.B.

 

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6.

Die Nebenkosten für Heizung, Wasser und Strom sind im Mietpreis enthalten. Es kann vorübergehend zu einer kurzfristigen, moderaten, pauschalen Beteiligung an den Energiekosten kommen, wenn äußere Umstände es unvermeidbar machen. Waschmaschine und Sauna funktionieren nach Münzeinwurf. Bettwäsche und Handtücher können gemietet werden. Preise siehe aktuelle Preisliste.


Kinderreisebettchen und Kinderstühle werden auf Wunsch bereit gestellt.

 

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7.

Rücktritt:
Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Vermittlerin. In Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Rücktritts fallen folgende Rücktrittsgebühren pro Wohnung an:

bis 91 Tage vor Mietbeginn = 80 €
90 – 61 Tage vor Mietbeginn = 25 % des Mietpreises
60 – 35 Tage vor Mietbeginn = 50 % des Mietpreises
34 – 2 Tage vor Mietbeginn = 80 % des Mietpreises
1 Tag vor Mietbeginn oder bei Nichtinanspruchnahme = 95 % des Mietpreises.

 

Die entsprechend errechneten Tagessätze sind für alle Tage des ursprünglich gebuchten Zeitraumes zu zahlen, die nicht anderweitig vergeben werden können. Wird vom Gast zu den gleichen Mietbedingungen für den vereinbarten Zeitraum ein/e Ersatzmieter*in gestellt, entstehen keine Kosten.


80 € Bearbeitungsgebühr fallen auch dann an, wenn die Reise aufgrund einer Reiseeinschränkung/ Reisewarnung/ Beherbungsverbot o.ä. abgesagt werden muss.

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8.

Rücktritt durch die Vermieter*in:
Ein Rücktritt durch die Vermieter*in kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn durch den Gast andere Gäste in der Anlage trotz Ermahnung durch den Verwalter nachhaltig gestört werden oder wenn der Gast sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die Vermieter*in aus wichtigem Grund, so hat sie Anspruch auf den gesamten Mietpreis inkl. aller Nebenkosten. Falschangaben über Anzahl und Zusammensetzung der Mitreisenden gelten als besonderer Kündigungsgrund.


Veranstaltungen u.ä. bedürfen der Absprache mit der Vermieter*in. Partys in den Wohnungen sind nicht erlaubt.

 

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9.

Es gelten die allgemeinen Schadensersatzvorschriften des BGB. Hinweis: Das Haus ist nicht ausdrücklich kindersicher. Insbesondere an Geländern, Treppen, Fensterstürzen, Steckdosen u.ä. sowie am Pool und auf angrenzenden Grundstücken gilt besondere Vorsicht und die Aufsichtspflicht der Eltern. Eltern und Erziehungsberechtigte haben eine ständige Aufsichtspflicht für ihre Kinder. Aus diesem Grund erfolgt keine Vermietung an Gruppen mit zu betreuenden Teilnehmern. Falschangaben führen zur Kündigung.


Hinweis: Der Pool ist Privatbesitz der Eigentümer und nicht Teil des Mietverhältnisses. Nur auf eigene Gefahr und unter Rücksichtnahme auf alle Anwesenden wird die Nutzung durch die Gäste des Kornspeicher Mauritz geduldet, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Eltern haften für ihre Kinder und haben die alleinige Aufsichtspflicht.

 

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10.

Gewährleistung:
Wird die Ferienunterkunft nicht im vertragsgemäßen Zustand angetroffen, kann der Gast Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es der Mitwirkung des Gastes. Der Gast ist verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden zu vermeiden. Er ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Vor Ort steht für diese Fragen ein Verwalter zur Verfügung.


Die Verwalter*in vor Ort ist berechtigt, das Mietobjekt zu betreten, wenn bei Regen oder Wind Fenster oder Terrassentüren noch geöffnet sind oder Schirme und Markisen nicht eingefahren sind. Der Gast haftet für die Schäden.

 

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11.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

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12.

Gerichtsstand:

Der Gerichtsstand ist Berlin.

 

Andreas Breckwoldt

Berlin, 20.09.2026

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